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   BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11   

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BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11 (https://dejure.org/2012,25765)
BPatG, Entscheidung vom 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11 (https://dejure.org/2012,25765)
BPatG, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - 26 W (pat) 30/11 (https://dejure.org/2012,25765)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Perisecco/Riesecco" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr der Marke "Perisecco" mit der Marke "Riesecco"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Perisecco/Riesecco" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "Perisecco" für alkoholische Getränke und "Riesecco" für Perlweine

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11
    Eine Marke verfügt über Kennzeichnungskraft, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 1999, 189, 194, Nr. 49 - Chiemsee; MarkenR 1999, 236, 239, Nr. 22 - Lloyd/Loints).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff., Nr. 51 - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155, Nr. 59 - Anheuser-Busch/Budvar: GRUR 2007, 318, 319, Nr. 21 - Adam Opel/Autec).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11
    Eine Marke verfügt über Kennzeichnungskraft, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 1999, 189, 194, Nr. 49 - Chiemsee; MarkenR 1999, 236, 239, Nr. 22 - Lloyd/Loints).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff., Nr. 51 - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155, Nr. 59 - Anheuser-Busch/Budvar: GRUR 2007, 318, 319, Nr. 21 - Adam Opel/Autec).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11
    Eine zur Verwechslungsgefahr im Rechtssinne führende Zeichenähnlichkeit ist deshalb zu verneinen, soweit sich die Übereinstimmungen der Marken auf die beschreibende oder sonst schutzunfähige Angabe selbst beschränken (BGH GRUR 2008, 803, 804 - HEITEC).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11
    Diese Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH GRUR 2008, 905, 907, Nr. 16 - Pantohexal; GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 26 - Schuhpark).
  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

    Auszug aus BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11
    Der Schutzumfang einer an eine freihaltungsbedürftige Angabe angelehnten Marke ist eng zu bemessen und auf die jeweilige eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt (BGH GRUR 2010, 729, 731 - MIXI; GRUR-RR 2010, 205, 208 - Haus & Grund IV).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 437, 438 - Lila Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11
    Ein solcher beschreibender Anklang reicht bereits aus, um eine Schwächung der Kennzeichnungskraft einer Marke herbeizuführen (BPatG MarkenR 2007, 353, 356 - 1800 ANTIGUO/SIERRA ANTIGUO, bestätigt durch BGH GRUR 2008, 903 - SIERRA ANTIGUO; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 532/10 - vital&fit/vitafit).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 06.06.2012 - 26 W (pat) 30/11
    Diese Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH GRUR 2008, 905, 907, Nr. 16 - Pantohexal; GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 26 - Schuhpark).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07

    Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • EuG, 22.06.2004 - T-185/02

    Ruiz-Picasso u.a. / OHMI - DaimlerChrysler (PICARO)

  • EuG, 06.10.2004 - T-356/02

    Vitakraft-Werke Wührmann / OHMI - Krafft (VITAKRAFT)

  • BPatG, 04.04.2006 - 24 W (pat) 113/04
  • BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "VITAL&FIT (Wort-Bild-Marke)/VITAFIT" - zur

  • BPatG, 26.02.2009 - 25 W (pat) 34/07
  • BPatG, 22.03.2018 - 26 W (pat) 515/14

    Rechtmäßigkeit einer Löschung der Wortmarke "Freesecco" für Waren der Klassen 30,

    Auch der Senat habe in den Entscheidungen 26 W (pat) 89/07 - Rio Secco/Bro-Secco" und 26 W (pat) 30/11 - Perisecco/Riesecco die Verwechslungsgefahr verneint, obwohl es sich bei dem gemeinsamen Bestandteil "secco" um eine beschreibende Angabe handele und die Wortanfänge die unterscheidungskräftigen Elemente darstellten.

    Sowohl die Marken "Rio Secco" und "Bro-Secco" (26 W (pat) 89/07) als auch die Kennzeichen "Perisecco" und "Riesecco" (26 W (pat) 30/11 unterscheiden sich in den Anfangskonsonanten, in der Silbenzahl und in den Vokalen.

  • BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 25/14
    aa) "Prosecco" ist auch gegenwärtig noch die Bezeichnung für (irgend-)einen italienischen Perl-, Schaum- oder Still (Weiß-)wein (vgl. www.duden.de; BPatG 26 W (pat) 527/13 - Spreesecco/Freesecco; 26 W (pat) 30/11 - Perisecco/Riesecco).
  • BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14
    aa) "Prosecco" ist auch gegenwärtig noch die Bezeichnung für (irgend-)einen italienischen Perl-, Schaum- oder Still (Weiß-)wein (vgl. www.duden.de; BPatG 26 W (pat) 527/13 - Spreesecco/Freesecco; 26 W (pat) 30/11 - Perisecco/Riesecco).
  • BPatG, 15.11.2012 - 2 Ni 33/11
    Enthält die Widerspruchsmarke einen deutlich erkennbaren beschreibenden Anklang, so reicht das aus, um ihre Kennzeichnungskraft zu schwächen (vgl. BPatG vom 6.6.2012, 26 W (pat) 30/11 - Perisecco/Riesecco).
  • BPatG, 22.01.2013 - 33 W (pat) 31/11

    Markenbeschwerdeverfahren "NANOGARDE/NANOGUARD" - rechtserhaltende Benutzung

    Der Schutz der Widerspruchsmarke wird zwar in solchen Fällen durch die Eigenprägung und Unterscheidungskraft bestimmt, die dem Zeichen trotz seiner Anlehnung an eine freizuhaltende Angabe die Eintragungsfähigkeit verleiht (BGH GRUR 2003, 963 (Nr. 26) - AntiVir/AntiVirus; BGH GRUR 2008, 803 (Nr. 22) - HEITEC; BPatG vom 6. Juni 2012, 26 W (pat) 30/11 - Perisecco/Riesecco).
  • BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sanitec/SaniTec (Wort-Bild-Marke)" - zur

    Ist die Widerspruchsmarke an eine beschreibende Angabe angenähert, so wird ihr Schutz allerdings durch die Eigenprägung und Unterscheidungskraft bestimmt, die dem Zeichen trotz seiner Anlehnung an eine freizuhaltende Angabe die Eintragungsfähigkeit verleiht (BGH GRUR 2003, 963 (Nr. 26) - AntiVir/AntiVirus; BGH GRUR 2008, 803 (Nr. 22) - HEITEC; BGH GRUR 2012, 1040 (Nr. 39) - pjur/pure; BPatG vom 6.6.2012, 26 W (pat) 30/11 - Perisecco/Riesecco).
  • BPatG, 15.01.2013 - 33 W (pat) 12/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Florana/FLORANID" - zur Kennzeichnungskraft -

    Weitergehende, ausreichende Ähnlichkeiten in ihrer über die zugrundeliegende schutzunfähige Angabe hinausreichenden, schutzbegründenden Eigenprägung (vgl. BPatG vom 6.6.2012, 26 W (pat) 30/11 - Perisecco/Riesecco) weisen die beiden Zeichen nicht auf.
  • BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 545/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "jurtel/JurCall" - zur Kennzeichnungskraft -

    Enthält die Widerspruchsmarke einen deutlich erkennbaren beschreibenden Anklang, so reicht das aus, um ihre Kennzeichnungskraft zu schwächen (vgl. BPatG vom 6.6.2012, 26 W (pat) 30/11 - Perisecco/Riesecco).
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